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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der KlosterGut Vertrieb GmbH


Die Warenverkäufe der KlosterGut Vertrieb GmbH, Claus-Kroencke-Straße 7 64579 Gernsheim erfolgen auf der Grundlage folgender Bedingungen:

1.      Geltungsbereich
1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der KlosterGut Vertrieb GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2.     Schriftlich mit der KlosterGut Vertrieb GmbH getroffene Vertragsvereinbarung (z.B. in Rahmen- oder Lieferverträgen) gehen diesen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen im Rang vor.
1.3.     Abweichende Bedingungen des Käufers (insbesondere AGB, Einkaufsbedingungen o.ä.) werden nicht anerkannt, es sei denn, die KlosterGut Vertrieb GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die KlosterGut Vertrieb GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Lieferungen vorbehaltlos ausführt. Einem Abtretungsverbot des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit gesetzlich zulässig.


2.      Lieferung und Gefahrübergang
2.1.     Als Liefernachweis gilt der quittierte Lieferschein der KlosterGut Vertrieb GmbH. Offene Mängel sind vom Käufer bei Warenannahme schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken.
2.2.     Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten auf diesen über.


3.      Zahlungsbedingungen
3.1.     Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung der Ware.
3.2.     Zahlungen sind spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Zahlungsverzug ist die KlosterGut Vertrieb GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
3.3.     Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist die KlosterGut Vertrieb GmbH berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder zu verweigern.
3.4.     Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der KlosterGut Vertrieb GmbH anerkannt sind.


4.         Abtretung
Die KlosterGut Vertrieb GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte, insbesondere auch an Banken und Finanzdienstleister, abzutreten. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit der Abtretung an Dritte einverstanden. Der Käufer verzichtet auf Einwendungen aus einem etwaigen Abtretungsverbot.


5.      Verwendung von Verpackungsmaterial
5.1.     Verpackungsmaterialien mit dem geschützten Warenzeichen der KlosterGut Vertrieb GmbH dürfen ausschließlich für Produkte der KlosterGut Vertrieb GmbH verwendet werden.
5.2.     Bei unberechtigter Verwendung von Verpackungsmaterialien mit dem geschützten Warenzeichen der KlosterGut Vertrieb GmbH ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 je Verstoß verwirkt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.


6.      Eigentumsvorbehalt
6.1.     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der KlosterGut Vertrieb GmbH. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt.  Falls zwischen der KlosterGut Vertrieb GmbH und dem Käufer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an die KlosterGut Vertrieb GmbH ab. Die KlosterGut Vertrieb GmbH nimmt diese Abtretung an.
6.2.     Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer die KlosterGut Vertrieb GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3.     Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt. Die eingezogenen Beträge sind treuhänderisch für die KlosterGut Vertrieb GmbH zu verwalten und bis zur Höhe der offenen Forderungen unverzüglich abzuführen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der KlosterGut Vertrieb GmbH um mehr als 20 %, ist die KlosterGut Vertrieb GmbH auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
6.4.     Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen der KlosterGut Vertrieb GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die KlosterGut Vertrieb GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert zur Zeit der Verarbeitung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer der KlosterGut Vertrieb GmbH anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Die Regelungen zur Forderungsabtretung gelten entsprechend.
6.5.     Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.


7.      Haftung
7.1.     Die KlosterGut Vertrieb GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2.     Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist auf das gleiche Maß beschränkt.
7.3.     Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


8.      Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die KlosterGut Vertrieb GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, berechtigen diese, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Energie- und Rohstoffmangel sowie Transportstörungen.

9.      Schlussbestimmungen
9.1.     Die KlosterGut Vertrieb GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website der KlosterGut Vertrieb GmbH zu entnehmen.
9.2.     Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.3.     Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4.     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Gernsheim, sofern der Käufer Kaufmann ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder für weitere Informationen